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Rechnungszinssatz und weitere Rechnungsgrundlagen: veröffentlichte Werte

Kurz gesagt

Überblick über veröffentlichte Werte zu Rechnungszinssatz, Sterbewahrscheinlichkeiten, Pensionsalter, Löhnen und Inflation, mit Links zu den Quellen. Die Werte sind ohne Änderungen aus den Quellen übernommen. Stand: 20.10.2026.

Welcher Zinssatz nach welcher Vorschrift

AbschlussVorschriftZinssatz
UGB§ 211 Abs. 2 UGB; AFRAC 27, Rz 41 bis 43ein marktüblicher Zinssatz: der aktuelle Zinssatz oder der Durchschnitt mit den Zinssätzen der vorangegangenen vier bis neun Abschlussstichtage; als Restlaufzeit vereinfachend 15 Jahre, „sofern dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen“
VRV 2015 (Länder und Gemeinden)§ 28 Abs. 2 und § 19 Abs. 5 VRV 2015die UDRB oder der 7-Jahres-Durchschnittszinssatz der Deutschen Bundesbank mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren, jeweils zum Rechnungsabschlussstichtag
IAS 19Paragraph 83Renditen, „die am Abschlussstichtag für hochwertige Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden“

Zum UGB zitiert AFRAC 27 die Erläuternden Bemerkungen zum RÄG 2014: Man könne „sich … an den deutschen Kundmachungen der Rechtsverordnungen nach § 253 Abs. 2 vierter Satz dHGB orientieren“ (Erläuterungen zu Rz 41 bis 43).

Deutsche Bundesbank: Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB

Restlaufzeit 15 Jahre, Monatsendstand, in % (Daten vom 01.10.2026):

Monat7-Jahres-Durchschnitt10-Jahres-Durchschnitt
Dezember 20252,222,06
Juni 20262,402,17
Juli 20262,442,19
August 20262,492,22
September 20262,532,25

Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ): UGB-Zinssätze

„AVÖ Empfehlung zu zulässigen Rechnungszinssätzen gemäß AFRAC 27 (Jun 2022)“, Restlaufzeit 15 Jahre, in % p. a.:

Stichtagaktueller Zinssatz5-Jahres-Durchschnitt7-Jahres-Durchschnitt10-Jahres-Durchschnitt
31.12.20253,972,772,222,06
30.09.20264,413,262,532,25

Die AVÖ schreibt dazu: „Das Modell zur Ermittlung aller hier enthaltenen Zinssätze entspricht §253 Abs 2 dHGB idF des BilMoG.“ Quelle der 7- und 10-Jahres-Durchschnitte ist die Deutsche Bundesbank. „Alternativ ist der aktuelle Zinssatz ermittelt nach IAS 19.83 ebenfalls zulässig.“

Für Länder und Gemeinden empfiehlt das VR-Komitee, den 7-Jahres-Durchschnittszinssatz den von der AVÖ veröffentlichten UGB-Zinssätzen zu entnehmen (VR-K Nr. 07).

AVÖ: IAS 19 – Empfehlung Zinssatz per 31.08.2026

„Der Arbeitskreis empfiehlt daher Zinssätze in der Bandbreite von 4,50 % für 10+ Jahre Laufzeit bis 4,50 % für Laufzeit ab 25 Jahre, für abweichende Laufzeiten ist die Rendite geeignet anzupassen.“ Grundlage sind die Auswertungen per 31.08.2026: „EUR Corporate Bonds“ mit Rating AA 4,477 % bei (10+)-jähriger Laufzeit (IBOXX); „EUR Europe Corporate AA+, AA, AA-“ 4,367 % bei 15-jähriger und 4,594 % bei 25-jähriger Laufzeit (Bloomberg). „Die Zinssätze gemäß dieser Empfehlung sind auf 0,25 %-Punkte gerundet.“

OeNB: Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB)

TagUDRB in % p. a.Durchschnittliche Restlaufzeit in Jahren
31.12.20252,92613,93
30.09.20263,58313,98
09.10.20263,61413,99

EZB: Zinsstrukturkurve zum 31.12.2025

Kassazinssätze der Zinsstrukturkurve für nominale Staatsanleihen des Euroraums, die die Europäische Zentralbank veröffentlicht (Svensson-Modell, stetige Verzinsung), in % p. a.:

Laufzeit1 Jahr5 Jahre10 Jahre15 Jahre20 Jahre30 Jahre
Emittenten mit AAA-Rating2,0236902,4407252,9480493,2722323,4385643,478628
alle Emittenten (alle Ratings)2,0598162,6444773,3226453,7372233,9536154,028656

Statistik Austria: Sterbewahrscheinlichkeiten

Geglättete Sterbetafel 2023–2025 (erstellt am 14.09.2026), Sterbewahrscheinlichkeit qx im Altersintervall x bis x+1:

Alter xMännerFrauen
200,000510,00024
300,000590,00025
400,001180,00060
500,002690,00149
600,007360,00385
650,012640,00646

Für Länder und Gemeinden nennt das VR-Komitee als Sterbetafeln „die von der Statistik Austria zuletzt veröffentlichten Tabellen zur Lebenserwartung, oder andere veröffentlichte Pensionstafeln. Darunter sind insbesondere die zuletzt von der AVÖ veröffentlichten Rechnungsgrundlagen zu verstehen“ (VR-K Nr. 07).

Pensionsalter der Frauen

„Anspruch auf Alterspension hat der Versicherte nach Vollendung des 65. Lebensjahres (Regelpensionsalter), die Versicherte nach Vollendung des 60. Lebensjahres (Regelpensionsalter), wenn die Wartezeit (§ 236) erfüllt ist“ (§ 253 Abs. 1 ASVG). „Beginnend mit 1. Jänner 2024 ist für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die Alterspension jährlich bis 2033 mit 1. Jänner um sechs Monate zu erhöhen“ (§ 3 BVG BGBl. Nr. 832/1992). Für weibliche Versicherte, „die das 60. Lebensjahr am oder nach dem 1. Jänner 2024 vollenden“, bestimmt § 617 Abs. 11 ASVG das Anfallsalter nach dem Geburtszeitraum:

GeborenAnfallsalter (vollendetes Lebensjahr)
1.1.–30.6.196460,5
1.7.–31.12.196461
1.1.–30.6.196561,5
1.7.–31.12.196562
1.1.–30.6.196662,5
1.7.–31.12.196663
1.1.–30.6.196763,5
1.7.–31.12.196764
1.1.–30.6.196864,5
nach dem 30.6.196865

Die Abfertigung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer knüpft § 23a Abs. 1 Z 1 lit. a AngG weiterhin an die Vollendung „bei Männern … des 65. Lebensjahres, bei Frauen … des 60. Lebensjahres“.

Löhne und Inflation

Statistik Austria: 2025

Kennzahl2025
Inflationsrate laut Verbraucherpreisindex (VPI)3,6 %
Inflationsrate laut Harmonisiertem Verbraucherpreisindex (HVPI)3,6 %
Tariflohnindex 16: Anstieg der kollektivvertraglichen Brutto-Mindestlöhne (vorläufige Zahlen)3,9 %

Oesterreichische Nationalbank: Prognosen vom Juni und September 2026

Veränderung zum Vorjahr in %; 2026 bis 2028 sind Prognosen.

Kennzahl2025202620272028
HVPI-Inflation, Prognose vom September 2026 (Tabelle 1)3,63,02,32,2
HVPI-Inflation, Prognose vom Juni 2026 (Tabelle 5)3,63,22,42,1
Kollektivvertragslöhne, Prognose vom Juni 2026 (Tabelle 5)3,92,32,72,4
Löhne je beschäftigter Person, Prognose vom Juni 2026 (Tabelle A5)3,82,32,82,6

Die Interimsprognose vom September 2026 enthält keine Lohnzahlen.

Quellen

Wir berechnen für Sie die Rückstellung für Leistungen an Arbeitnehmer nach IAS 19, UGB und VRV 2015.

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